Etwas ad acta legen — Die Wendung heißt in wörtlicher Übersetzung des lateinischen Ausdrucks »ad acta« so viel wie »zu den Akten« legen, d. h. ablegen, und ist in dieser konkreten Bedeutung veraltet. Wir gebrauchen sie heute im übertragenen Sinne von »[eine oft als… … Universal-Lexikon
Ad acta legen — Ad acta legen, zu den Akten legen, als erledigt ansehen … Kleines Konversations-Lexikon
ad acta legen — beendigen; abschließen; in trockene Tücher bringen (umgangssprachlich); unter Dach und Fach bringen (umgangssprachlich); abhaken (umgangssprachlich); aufhören (mit); besiegeln; … Universal-Lexikon
beiseite legen — zurücklegen; ad acta legen; zu den Akten legen; ausrangieren … Universal-Lexikon
Aktion wider den undeutschen Geist — Verbrennung „undeutscher“ Schriften und Bücher auf dem Opernplatz Unter den Linden in Berlin durch Studenten am 11. Mai 1933, Aufnahme aus dem Bundesarchiv Kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationals … Deutsch Wikipedia
Ein Leben für den Zaren — Werkdaten Titel: Ein Leben für den Zaren Originaltitel: Жизнь за царя (Schisn sa zarja) Originalsprache: Russisch Musik: Michail Iwanowitsch Glinka … Deutsch Wikipedia
Akte — Aktenstapel Als Akte (süddt. und österr. der Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so … Deutsch Wikipedia
Aktendeckel — Aktenstapel Als Akte (süddt. Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so aufbewahrt wird … Deutsch Wikipedia
ad acta — ad ạc|ta 〈Abk.: a. a.〉 zu den Akten ● etwas ad acta legen 〈fig.〉 als erledigt betrachten, weglegen [lat.; → Acta] * * * ad ạc|ta [lat.; ↑ Akte]: (Abk.: a. a.) in der Wendung etw. ad a. legen (1. veraltet; ablegen, zu den Akten legen. 2.… … Universal-Lexikon
Akte — Dossier; Urkunde * * * Ak|te [ aktə], die; , n: [Sammlung von] Unterlagen zu einem geschäftlichen oder gerichtlichen Vorgang: eine Akte anlegen, einsehen, bearbeiten. Syn.: ↑ Dokument, ↑ Schriftstück, ↑ Unterlagen <Plural> … Universal-Lexikon